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   OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14   

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https://dejure.org/2015,28369
OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14 (https://dejure.org/2015,28369)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.09.2015 - 4 KN 1/14 (https://dejure.org/2015,28369)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 (https://dejure.org/2015,28369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 1 S 1 KrWG, Art 3 GG, § 42 Abs 2 VwGO
    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers bei sinkendem Gebührenaufkommen; Erhebung einer Sockel- und einer Jahresleistungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Erhebung von Benutzungsgebühren als Mindestgebühr i.R.d. Äquivalenzprinzips und Kostendeckungsprinzips

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Feststellung der Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Erhebung von Benutzungsgebühren als Mindestgebühr i.R.d. Äquivalenzprinzips und Kostendeckungsprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte "Jahressockelgebühr" und Fälligkeitsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Der Senat hat zur Frage der Wirksamkeit des Gebührensatzes in der für das Erhebungsjahr 2011 maßgeblichen zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gebührensatzung vom 24. Oktober 2010 im zeitgleich verhandelten Verfahren 4 LB 45/14 zu dieser Problematik folgendes entschieden:.

    Der einzige Unterschied zwischen den Regelungen der im Verfahren 4 LB 45/14 maßgeblichen und der im vorliegenden Normenkontrollverfahren angegriffenen Gebührensatzung sind terminologischer Art: Statt "Mindestgebühr" verwendet die vorliegend zu beurteilende Satzung den Begriff "Behältergebühr" und statt des Begriffes "Jahresmindestgebühren" den Begriff "Jahresbehältergebühren".

    Der Senat hat im bereits angesprochenen Verfahren 4 LB 45/14 zu dieser Problematik folgendes ausgeführt:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Ein Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot führt nach ständiger Rechtsprechung zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (siehe nur OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, NordÖR 1998, 135).

    Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) auch die umfängliche Übertragung der Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung auf einen privaten Dritten als zulässig erachtet.

  • VK Schleswig-Holstein, 17.08.2004 - VK-SH 20/04

    Im Verhandlungsverfahren gelten die Prinzipien des Vergaberechts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Das Ausschreibungsverfahren sei durch die Vergabekammer des Landes in einem Beschluss vom August 2004 (VK-SH 20/04) als rechtswidrig beanstandet worden.

    Die Kläger machen geltend, die Vergabekammer habe in ihrem Beschluss vom 17. August 2004 (VK-SH 20/04) eine Reihe gravierender Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts festgestellt, die nicht durch die Vergabekammer geheilt worden seien.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Insoweit wirkt sich die Bemessung der Gebühr nach dem geringsten Behältervolumen im Zusammenhang mit dem längsten Abfuhrrhythmus wie eine Mindestgebühr aus (siehe OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991 - 2 L 149/91 -, Die Gemeinde 1992, 160).

    Dem steht die Erhebung einer Einheitsgebühr für das 80-Liter-Gefäß für Ein- bis Vier-Personenhaushalte entgegen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 09.11.1991, a.a.O.), auch wenn damit nur ein prozentualer Anteil des Gesamtgebührenbedarfs gedeckt werden soll (siehe hierzu auch die nachfolgenden Ausführungen).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Etwas anderes kann nur in Ausnahmefällen - wie etwa bei Manipulation zur Umgehung vergaberechtlicher Gemeinschaftsvorschriften gelten (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.04.2010 - 1 Verg 3/10 -, VergabeR 2010, 979 unter Bezugnahme auf EuGH, Urt. v. 19.06.2008, C-454/06, NJW 2008, 3341 ff.).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Dabei verpflichtet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Kommune, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urt. v. 20.02.2007 - 2 BvR 2433/04 u.a. -, BVerfGE 119, 331, 367; BVerwG, Urt. v. 23.08.2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, 249; OVG Weimar, Beschl. v. 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 -, ThürVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 3263/08

    Rechtscharakter eines privaten Verkehrszeichens ohne verkehrsrechtliche Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    2012, 279; VGH Mannheim, Urt. v. 16.02.2009 - 1 S 3263/08 -, ESVGH 60, 160).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Dabei verpflichtet der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Kommune, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urt. v. 20.02.2007 - 2 BvR 2433/04 u.a. -, BVerfGE 119, 331, 367; BVerwG, Urt. v. 23.08.2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, 249; OVG Weimar, Beschl. v. 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11 -, ThürVBl.
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Die Vergabe eines solchen Auftrags ist dann unter Berücksichtigung der Gesamtheit dieser Schritte sowie ihrer Zielsetzung zu prüfen (EuGH, Urt. v. 10.11.2005 - RS C-29/04 -, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14
    Demnach kann die Veräußerung von Geschäftsanteilen, wenn es sich um eine tatsächliche Änderung des Vertragspartners handelt, eine neue Auftragsvergabe bedeuten, mit der Folge, dass eine erneute Ausschreibung des Dienstleistungsvertrages erforderlich wird (siehe hierzu auch OLG Düsseldorf, Beschl. vom 28.07.2011- VII-Verg 20/11 -, KommJur 2012, 143).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

  • OLG Naumburg, 29.04.2010 - 1 Verg 3/10

    Anteilsveräußerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung bei

  • BVerwG, 28.02.2013 - 8 B 60.12

    Aufwendungsersatz für Geschäftsführung ohne Auftrag eines Tierarztes gegen eine

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11

    Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer,

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2001 - 2 M 65/01

    Voraussetzung der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung der

  • BVerwG, 14.02.1985 - 8 C 120.84
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    In einem vorhergehenden Normenkontrollverfahren wurde die Abfallgebührensatzung des Antragsgegners in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 11. Dezember 2013 auf Betreiben des Antragstellers teilweise u. a. im Hinblick auf die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze für unwirksam erklärt (OVG Schleswig, Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris).

    Das Urteil des vormals für Abfallgebührenrecht zuständigen 4. Senats vom 10. September 2015 (4 KN 1/14) bindet den erkennenden Senat lediglich hinsichtlich der Feststellung der Unwirksamkeit der damals gegenständlichen Abfallgebührensatzung aus dem Jahr 2013.

    Streitgegenstand des vorangehenden Verfahrens 4 KN 1/14 war die damals geltende Abfallgebührensatzung vom 11. Dezember 2013.

    Soweit der vormals zuständige 4. Senat in seiner Entscheidung davon ausging, dass die von der Vergabekammer festgestellten Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts nicht geheilt worden sind (vgl. Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 63), teilt der erkennende Senat diese Auffassung nicht.

    Sowohl der 4. Senat (Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 77f.) als auch der 2. Senat (Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 51) haben einem solchen Vergleich lediglich indizielle Bedeutung zugesprochen und klargestellt, dass maßgeblich für die Erforderlichkeit der Kosten die tatsächlichen Verhältnisse im Versorgungsgebiet sind.

  • VG Schleswig, 01.02.2021 - 4 A 104/20

    Straßenreinigungsgebühr

    Im Übrigen hat sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gegen eine antizipierte Gebührenerhebung ausgesprochen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 85).

    Soweit die Beklagte eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zitiert (Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris), befasst sich dieses gerade nicht mit einer fehlenden Mindestangabe, da sowohl die Entstehung der Gebühr als auch die Fälligkeit - durch Benennung als Jahresgebühr wesensimmanent der 31. Dezember eines jeden Jahres - geregelt waren, sondern mit dem Verstoß einer einzelnen anderen Regelung (halbjährliche Teilfälligkeit) wegen Widerspruchs zu der Jahresfälligkeitsregelung.

  • VG Schleswig, 14.01.2021 - 4 A 238/18

    Straßenreinigungsgebühren - Entstehungszeitpunkt

    Im Übrigen hat sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gegen eine antizipierte Gebührenerhebung ausgesprochen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 85).

    Soweit die Beklagte eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts zitiert (Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris), befasst sich dieses gerade nicht mit einer fehlenden Mindestangabe, da sowohl die Entstehung der Gebühr als auch die Fälligkeit - durch Benennung als Jahresgebühr wesensimmanent der 31. Dezember eines jeden Jahres - geregelt waren, sondern mit dem Verstoß einer einzelnen anderen Regelung (halbjährliche Teilfälligkeit) wegen Widerspruchs zu der Jahresfälligkeitsregelung.

  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

    Ergibt ein solcher Vergleich, dass es kostengünstiger ist, die Entsorgungsaufgabe durch einen Regiebetrieb des öffentlichen Trägers selbst zu erfüllen, kommt in Betracht, eine Refinanzierung des Entgelts für den privaten Erfüllungsgehilfen jedenfalls insoweit als unzulässig anzusehen, als dieses die Kosten des Regiebetriebs übersteigt (vgl. zu einem solchen Ansatz: OVG Saarland, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 -, Rn. 52; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, Rn. 62, jeweils juris; Brüning in Driehaus, a. a. O., Rn. 195).
  • VG Cottbus, 19.05.2022 - 6 K 1213/19
    Eine Verflechtung im beschriebenen Sinne ist ferner etwa dann gegeben, wenn der verbliebene Teil der Rechtsordnung nicht entspricht, z. B. eine unter Gleichheitsaspekten unzureichende Regelung darstellt oder den gesetzlichen Regelungsauftrag verfehlt (vgl. OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 86).
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